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Archivierte Kurznachrichten
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Geschrieben von: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitslos104.html
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Häufiger als jemals zuvor haben die Arbeitsagenturen 2008 Pflichtverletzungen von Arbeitssuchenden mit Sanktionen geahndet.
741.115 Mal wurde im vergangenen Jahr die Auszahlung des Arbeitslosengeldes zumindest vorübergehend gesperrt. Dies bedeute gegenüber 2007 einen Anstieg um 16 Prozent, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit. Das strengere Vorgehen sei eine Reaktion auf einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs, wonach die gesetzlichen Vorgaben nicht konsequent genug angewandt worden seien, erklärte BA-Vorstand Raimund Becker.Meldung der Arbeitssuchenden oft verspätet
Bereits 2007 war die Zahl der Sanktionen als Konsequenz auf diesen Bericht um gut 21 Prozent gestiegen. 2008 verhängten die Arbeitsagenturen wesentlich häufiger Sperrzeiten gegen Leistungsempfänger, die sich zu spät arbeitssuchend meldeten. Hierfür haben die Betroffenen nach einer Kündigung drei Tage Zeit. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, wird der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine Woche ausgesetzt. Die Zahl dieser Fälle stieg im vergangenen Jahr um 22,8 Prozent auf 294.015.
Wegen anderer Meldeversäumnisse verhängten die Arbeitsagenturen 213.129 Mal Sperrzeiten. Beschäftigte, die ihre Stelle selbst ohne wichtigen Grund aufgegeben hatten, erhielten in 181.824 Fällen Sperrzeiten. 27.409 Mal wurden die Leistungen unterbrochen, weil die Arbeitssuchenden eine angebotene Arbeit ablehnten. Weitere Sperrzeiten wurden ausgesprochen, weil die Betreffenden sich nicht genug um einen neuen Job bemühten oder berufliche Eingliederungsmaßnahmen ablehnten oder abbrachen.
Je nach Art des Verstoßes gegen die im Sozialgesetzbuch III festgelegten Regeln und Pflichten der Arbeitssuchenden kann die Zahlung des Arbeitslosengeldes zwischen einer und zwölf Wochen ausgesetzt werden. Wer Sperrzeiten von 21 Wochen angesammelt hat, verliert alle Leistungsansprüche.
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