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01.

Mai

2008

40-jährige Münchnerin belästigt Altkanzler Schmidt PDF Drucken E-Mail
  

Vor dem Haus des Altbundeskanzlers Helmut Schmidt wurde eine 40-jährige Stalkerin aus München festgenommen.

Bereits am Dienstag hatte die Frau das Haus belagert.

Eine 40-jährige Stalkerin, die Altbundeskanzler Helmut Schmidt belästigt hat, ist vor dessen Haus in Hamburg in Gewahrsam genommen worden. Bereits am Dienstag hatte die aus München kommende und offenbar geistig verwirrte Frau das Haus belagert, wie die Polizei am Mittwoch erklärte und damit einen Medienbericht bestätigte. Sie sei aber wieder auf freiem Fuß, nachdem der sozialpsychiatrische Dienst festgestellt habe, dass sie verwirrt, aber keine Gefahr für sich oder andere sei. Die Frau verfolgt die Schmidts aber bereits seit mehreren Monaten. 

Die Frau, die Medienberichten zufolge in Helmut Schmidt verliebt ist, soll dem Altkanzler am Dienstag Briefe, Karten und Bonbons vorbeigebracht haben. Nachdem sie das dritte Mal vor dem Haus aufgetaucht war, nahm die Polizei sie in Gewahrsam und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Die Frau des Altkanzlers, Loki Schmidt, war nach Informationen des „Hamburger Abendblatts“ zu diesem Zeitpunkt allein im Haus und schlief noch. „Diese Dame sollte mal erfahren, dass wir in einem Rechtsstaat leben und dass man so etwas nicht tut“, zitierte das Blatt Loki Schmidt. „Dieser Dame traue ich nicht.“

Bereits im vergangenen Herbst hatte die 40-Jährige laut Polizei die Schmidts belästigt. Damals war sie an den Wachleuten vorbei gekommen und hatte versucht, an Loki Schmidt vorbei ins Haus einzudringen. Diese konnte die Frau Berichten zufolge gerade noch aus der Tür drängen und verletzte sich dabei leicht. 

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach dem Vorfall im Herbst gegen die Frau ein Verfahren wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch eingeleitet. Es gebe einen richterlichen Beschluss für eine psychologische Untersuchung, sagte ein Behördensprecher. Die Beschuldigte sei bisher aber nicht erschienen. Der neue Vorfall habe keine strafrechtliche Relevanz.

 

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