|
| |||||||||
Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zu Online-Durchsuchungen gekippt... ...hält das Ausspähen von Computern unter bestimmten Bedingungen aber trotzdem für verfassungsgemäß. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in dem Urteil des obersten deutschen Gerichts. Grundrecht auf Daten-Integrität
|


