Im Zwist um die kommerzielle Verwendung des Namens von Frank Zappa (1940-1993) streitet die Witwe des legendären US-Rockmusikers seit Mittwoch juristisch gegen den einzigen deutschen Zappa-Fanclub.
Gail Zappa und ihr Family Trust will vom Düsseldorfer Landgericht den Fans verbieten lassen, ein jährliches Musikfest unter dem Namen "Zappanale" in Bad Doberan (Mecklenburg-Vorpommern) auszurichten. Außerdem soll der Verein keine Konzert-Mitschnitte mit Zappas Musik mehr vermarkten.
Es gehe entgegen anderslautenden Medienberichten nicht um ein Verbot des Festivals, sondern um die weitere Namensverwendung, stellte die Vorsitzende Richterin Susanne Fudickar klar. Auch die künstlerische Qualität der Aufführungen müsse gesichert bleiben, argumentierte zusätzlich der Zappa-Anwalt. "Die "Zappanale" hat sich zu einer Veranstaltung entwickelt, die nicht mehr viel mit Zappa zu tun hat". Zudem wolle die Witwe den Verkauf von T-Shirts oder CDs mit dem Bart des Musikers als Logo untersagt sehen.
Gail Zappa wolle von dem deutschen Fanclub kein Bares, wenn auch am Ende den Fans ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro drohen könne, beteuerte der Anwalt. Das Verfahren wird nach dem ersten Verhandlungstag schriftlich fortgesetzt, eine Entscheidung soll nach Gerichtsangaben binnen der nächsten drei Monate verkündet werden.
Sogar Schülerbands seien in Bad Doberan schon aufgetreten, das ganze Festival könne als Unternehmen gelten und sei mittlerweile die kommerzielle Ausbeutung eines geschützten Namens geworden, meinte der Zappa-Anwalt: "Ich will nicht schmarotzen sagen." Die Gegenseite konterte, nach 18 Jahren "Zappanale" habe sich das Fest längst als eigene Marke mit eigenem Recht etabliert, zumal die harten deutschen Fans, "meist ältere Herren", sich mit Kenntnis der Familie so rührend um den sterbenden Gottvater des Rock gekümmert hätten, wie man es sonst nur von "kreischenden Teenies" erwarte. Dem Family Trust des Gitarren-Giganten müsste damit die "Zappanale" mit allen CDs und Shirts seit vielen Jahren gut bekannt sein.
Allerdings war nur höchstens ein halbes Dutzend der von den Juristen kühl als "interessierte Verkehrskreise" bezeichneten Zappa-Fans zu der rund einstündigen Verhandlung nach Düsseldorf gekommen. Geduldig lauschten sie den verschlungenen Erörterungen zu Markennamen, Fragen der Verwirkung einer Klage, zu "postmortalem Persönlichkeitsrecht" oder zum Charakter einer amerikanischen Internet-Domain als "Marktplatz" für kauffreudige deutsche Zappa-Anhänger.
Einfacher scheint nach dem Stand der Verhandlung der Streit um Zappas Bart lösbar: Das von der Familie vermarktete Logo mit den Bart-Konturen und das Signum der deutschen Fans seien wohl kaum verwechselbar, meinte die Richterin. Auf den deutschen Fan-Artikeln und CDs erscheine Zappas haariger Gesichtsschmuck in seiner "Schrägstellung" eher einem Vogel zu gleichen.
(Berichtigung: Im vierten Absatz in der vierten Zeilen wurde berichtigt: schmarotzen (statt: schamrotzen) dpa ko yynwd z2 ch
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